
Infos zum Ablauf der Therapie

1. Verordnung
Für die Ergotherapie benötigen Sie bereits bei der ersten Therapieeinheit eine gültige Verordnung des Haus- oder Facharztes. Darauf müssen die Diagnose sowie die Therapiedauer stehen z. B. „10 × 30, 45 oder 60 Minuten Ergotherapie". Bei Hausbesuchen benötigen Sie auf der Verordnung den Zusatz „Hausbesuch erforderlich“.
Im Bereich Gesundheitsförderung & Prävention ist keine Verordnung notwendig, jedoch gibt es dafür auch keinen Zuschuss der Krankenkassa.
2. Bewilligung
Je nach Krankenkassa müssen Sie den Verordnungsschein bei der zuständigen
Krankenkassa einreichen und bewilligen lassen.
• ÖGK & BVAEB: Keine Bewilligung erforderlich
• SVS & KFA: Eine Bewilligung erforderlich
(ohne Gewähr Stand August 2025)
Informieren Sie sich bitte immer selbstständig bei Ihrer Krankenkassa, ob sich etwas geändert hat.


3. Therapie
Kontaktieren Sie mich für die Terminvereinbarung.
In der ersten Einheit wird eine ergotherapeutische Befundung durchgeführt. Dabei werden wir gemeinsam Ziele für die Therapie festlegen und den Behandlungsplan besprechen. Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung und bereits vorliegende Befunde (z. B. aktuelle Röntgenbilder) mit.
4. Rückerstattung
Ich bin Wahltherapeutin und verrechne pro Einheit. Nach Ende der Ergotherapie reichen Sie die Honorarnote inkl. Verordnung und Bewilligung bei der Krankenkassa ein, um eine (Teil-) Rückerstattung der Kosten zu erhalten. Die (Teil-)Rückerstattung variiert je nach Krankenkassa. Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, haben Sie die Möglichkeit auch hier noch, eine Rückerstattung der Therapiekosten zu beantragen.


5. Absage & Krankheit
Die Therapie soll als verpflichtender Termin wahrgenommen werden. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen den Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mich spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren. Andernfalls muss die Einheit verrechnet werden. Weiters erfolgt eine volle Verrechnung bei unentschuldigtem Fernbleiben.